HAFTUNG

Die Schleppjagd ist eine Veranstaltung der in der Einladung genannten Jagdherren. Die Jagdherren (Veranstalter), der Mecklenburg-Vorpommerscher Schleppjagdverein Freiherr von Esebeck (SJV) und die Teilnehmer untereinander haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die bei der Jagdausübung vorstellbar und typisch sind. Darüber hinaus haften die Jagdherren und der SJV nicht für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Handeln der Jagdherren, des SJV oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

 

Der Veranstalter, der SJV und die Teilnehmer haften bei Sachschäden lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. An der Jagd teilnehmende Pferde müssen Haftpflicht versichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Es wird ausdrücklich auf die Gefährlichkeit des Jagdreitens hingewiesen. Es wird eine Sicherheitsausstattung der Teilnehmer mit Reithelm gefordert und Schutzweste gewünscht. Das Brauchtum und die Jagdregeln der Mecklenburger Meute sind zu beachten.